Anlage zum Überlassungsvertrag Turn- und Sporthallen
Hallenordnung
Diese Sporthalle steht Schulen, Sportvereinen und sonstige sporttreibenden Gruppen für eine sportgerechte Nutzung auf Antrag zur Verfügung. Denken Sie daran, dass nach-folgende Klassen, Mannschaften und Sportgruppen die Sporthalle in den ihnen zugewiesenen Nutzungszeiten so vorfinden möchten, wie Sie sie vorfinden. Lehrkräfte, mit der Übungsleitung beauftragte Personen und städtische Bedienstete tragen gemeinsam Verantwortung für die Beachtung folgender Nutzungsbestimmungen:
- Halten Sie die zugewiesenen Nutzungszeiten genau ein.
- Betreten Sie den Hallenraum nur mit sauberen, nicht färbenden Hallensportschuhen. Nicht erlaubt sind Sportschuhe, die bereits draußen getragen wurden. Das Betreten des Hallenbodens mit Straßenschuhen ist untersagt. Dies gilt auch für Besucher und Zuschauer.
- Die Benutzung von Inline-Skatern ist nur nach vorheriger Freigabe durch die Stadt Oldenburg (Oldb), Fachdienst Sport Sportbüro, und kompletter Schutzausrüstung (Helm, Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschonern) erlaubt.
- Verhalten Sie sich sportgerecht bei der Nutzung der Geräteausstattung und des Ballmaterials. Mängel sind umgehend dem Hausmeister zu melden.
- Tragen Sie Sorge für Übungssicherheit und Ordnung während und nach Abschluss der Nutzungszeit.
Für Folgen durch eigenmächtige und unsachgemäße Benutzung von Geräten haften die Vereine und Nutzer. - Ballspiele sind nur im Rahmen der Halleneinrichtung zulässig. Insbesondere ist das Benutzen von Handballharz oder ähnlichen Haftmitteln strikt untersagt.
- Sauberkeit ist überall geboten. Tragen Sie in allen Räumen der Sporthalle dazu bei. Benutzen Sie die sanitären Einrichtungen ordnungsgemäß.
- Bei Verlassen der Sporthalle ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen zu schließen sind.
- Beachten Sie im Interesse aller Benutzer das Verbot, in der Sporthalle und allen Nebenräumen zu rauchen und alkoholische Getränke zu verzehren.
- Befolgen Sie die Anweisungen des Hausmeisters. Er ist berechtigt, Verstöße gegen die Hallenordnung durch Hinweise zu ahnden oder bei grober Missachtung der Anweisungen im Falle der Abwesenheit der Schulleitung und der Vertretung vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Der Fachdienst Sport – Sportbüro wird in solchen Fällen umgehend unterrichtet.
- Bei erheblichen oder häufigen Verstößen gegen die Hallenordnung kann die Nutzungserlaubnis zeitweise oder ganz entzogen werden.
- Wünsche oder Beschwerden richten Sie bitte an den Hausmeister bzw. an den Fachdienst Sport – Sportbüro der Stadt Oldenburg(Oldb).
Stadt Oldenburg (Oldb)
Der Oberbürgermeister Fachdienst Sport – Sportbüro